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Bundesregierung beschleunigt das Internet-Ausweisen

Anwendungen für den elektronischen Personalausweis

Die Bundesregierung hat das Ziel ausgegeben, die Nutzung des elektronischen Personalausweises zur Identifikation im Internet deutlich nutzerfreundlicher zu machen. Dafür plant sie zahlreiche Maßnahmen. So ist bereits seit Jahresbeginn das nachträgliche Aktivieren der Online-Funktion des Personalausweises kostenlos. Auch die PIN kann jetzt gebührenfrei geändert werden.

eID-Karte für Unionsbürger

Seit 1. Januar kann zudem die eID-Karte für Unionsbürger beantragt werden. Mit ihr können sich auch Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen. Durch die Karte wird die deutsche Online-Ausweisfunktion künftig einem größeren Personenkreis zugänglich sein. Die Bundesregierung will damit Maßstäbe im europaweiten Wettbewerb der eID-Systeme setzen.

Gesetzentwurf für „Smartphone-Ausweis“

Das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat (BMI) hat jetzt einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät“ vorgelegt. Es soll im September dieses Jahres in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird es rechtlich möglich, dass ein elektronischer Identitätsnachweis ganz einfach und nur mit dem Smartphone erbracht werden kann. Dafür wird eine digitale Kopie des Personalausweises direkt auf dem Smartphone im sogenannten Secure Element gespeichert.

Überraschend lange Liste der Anwendungen

Wo man heute schon die Online-Funktion des Personalausweises nutzen kann, zeigt eine Übersicht auf dem Personalausweisportal. Ob Bundesbehörden, Länder oder Kommunen, ob Versicherungen, Finanzinstitutionen oder sonstige privatwirtschaftliche Unternehmen: die Liste der Anbieter mit funktionierenden Anwendungsbeispielen ist lang.